Impressum

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Angaben gemäß § 5 TMG:

Inhaber:

Christoph Jarkow

Fire and Promotion

Heinrichstr. 5

34549 Edertal Anraff

 

Gerichtsstand:

Amtsgericht Fritzlar

Am Hospital 15 in 34560 Fritzlar

 

Umsatzsteuer:

Identifikationsnummer: DE256615617

 
Streitschlichtung:
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr
Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

 

Kontakt:

Telefon: +49 5621 7817805

Email: This email address is being protected from spambots. You need JavaScript enabled to view it.

 

Redaktion:
Mark-André Hiller, Heiko Diehlmann, Julian Steppan, Christoph Jarkow (verantwortlich gemäß §6 MDStV)
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Urheberrecht
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Soweit die Fire and Promotion (Happy Moments), ungeachtet der vorstehenden Regelungen, gleich aus welchem Rechtsgrund haftet, ist diese Haftung auf Fälle des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit und der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten beschränkt. Der Schadensersatz wegen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen.

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  1. Online-Werbung

10.1. Werbeauftrag
"Auftrag" im Sinne der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Werbeschaltungen eines Werbungtreibenden ("Auftraggebers") in einem Onlinedienst zum Zweck der Verbreitung. Werbung für Waren bzw. Leistungen von mehr als einem Werbungtreibenden innerhalb eines Auftrags bedürfen einer gesonderten schriftlichen oder durch Email geschlossenen Vereinbarung.

Die Aufnahme von Werbeschaltungen auf bestimmten Seiten oder an bestimmten Stellen erfolgt dann, wenn der Auftraggeber erklärt hat, dass die Werbeschaltung an einer bestimmten Stelle erscheinen soll, und dies von Fire and Promotion (Happy Moments) (nachfolgend "Fire and Promotion (Happy Moments)" genannt) schriftlich bestätigt worden ist.

10.2. Vertragsschluss, Kündigung
Vorbehaltlich entgegenstehender individueller Vereinbarungen kommt der Vertrag grundsätzlich durch schriftliche oder durch Email erfolgende Bestätigung des Auftrags zustande. Auch bei mündlichen oder fernmündlichen Bestätigungen liegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen zugrunde.

Anzeigenaufträge durch Werbeagenturen werden vorbehaltlich anderer schriftlicher Vereinbarung in deren Namen und auf deren Rechnung angenommen. Soll der Werbungtreibende Auftraggeber werden, muss er namentlich benannt werden. Fire and Promotion (Happy Moments) ist berechtigt, von den Werbeagenturen einen Mandatsnachweis zu verlangen.

Die Aufhebung und die Kündigung des Vertrags bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

10.3. Abwicklungsfrist
Werbeschaltungen sind – wenn nicht anders vereinbart – zur Veröffentlichung abzurufen. Ist im Rahmen eines Abschlusses das Recht zum Abruf einzelner Werbeschaltungen eingeräumt, so ist der Auftrag innerhalb eines Jahres seit Veröffentlichung der ersten Werbeschaltung abzuwickeln.

10.4. Auftragserweiterung
Bei Abschlüssen ist der Auftraggeber berechtigt, innerhalb der vereinbarten bzw. der in Ziff. 11.2 genannten Frist unter dem Vorbehalt vorhandener Kapazität auch über die im Auftrag genannte Menge hinaus weitere Werbeschaltungen abzurufen.

10.5. Nachlasserstattung
Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die Fire and Promotion (Happy Moments) nicht zu vertreten hat, so hat der Auftraggeber, unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten, den Unterschied zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass der Fire and Promotion (Happy Moments) zu erstatten. Der Auftraggeber hat – wenn nichts anderes vereinbart – rückwirkend Anspruch auf den seiner tatsächlichen Abnahme von Werbeschaltungen innerhalb eines Jahres entsprechenden Nachlass, wenn er zu Beginn der Frist einen Vertrag abgeschlossen hat, der aufgrund der Preisliste zu einem Nachlass von vornherein berechtigt. Der Anspruch auf rückwirkenden Nachlass erlischt, wenn er nicht innerhalb von drei Monaten nach Ablauf der Jahresfrist geltend gemacht wird. Bei Konkurs oder gerichtlichem Vergleich entfällt jeglicher Nachlass.

10.6. Ablehnungsbefugnis
Die Fire and Promotion (Happy Moments) behält sich vor, Werbeaufträge wegen ihres Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen abzulehnen bzw. zu sperren, wenn der Inhalt gegen Gesetze, behördliche Bestimmungen oder die guten Sitten verstößt, der Inhalt der Werbung vom Deutschen Werberat in einem Beschwerdeverfahren beanstandet wurde oder die Veröffentlichung der Werbung für den Anbieter unzumutbar ist. Dies gilt auch für einzelne Werbeschaltungen im Rahmen eines Abschlusses. Die Ablehnung eines Auftrags wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt. Darüber hinaus kann die Fire and Promotion (Happy Moments) eine bereits veröffentlichte Werbung zurückziehen, wenn der Auftraggeber nachträglich Änderungen der Inhalte in der Werbung selbst beziehungsweise hinter der Werbung oder durch die Verweise (Link) vornimmt, und hierdurch die Voraussetzungen von Satz 1 dieser Ziffer erfüllt werden.

10.8. Datenanlieferung
Für die rechtzeitige Lieferung einwandfreier Werbemittel in Datenform ist der Auftraggeber verantwortlich. Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte Daten fordert der Anbieter unverzüglich Ersatz an.

Die Datenlieferung hat an folgende Adresse zu erfolgen: This email address is being protected from spambots. You need JavaScript enabled to view it.

Als übertragungsfähiges Datenmaterial werden benötigt: komplette HTML-Dokumente oder Textdateien als ASCII-Dateien (Datei-Endung.txt) und Bilddateien in komprimierten Formaten (gif oder jpg). Die Anlieferung der Daten erfolgt ausschließlich online.

Fire and Promotion (Happy Moments) wird dem Auftraggeber die vereinbarte Schaltungszeit in Rechnung stellen, wenn der Auftraggeber Unterlagen, Texte oder Datenmaterial nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß gekennzeichnet geliefert hat und dadurch die Online-Werbung nicht oder nicht vertragsgemäß zur Schaltung gekommen ist. Der Auftraggeber trägt das Risiko für etwaige Übermittlungsfehler bei fernschriftlich oder fernmündlich mitgeteilten Texten.

Die Pflicht Fire and Promotion (Happy Moments) zur Aufbewahrung des Werbemittels endet zwei Monate nach seiner letztmaligen Verbreitung.

Kosten für die Anfertigung bestellter Vorlagen und Daten sowie für vom Auftraggeber gewünschte oder zu vertretende erhebliche Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen hat der Auftraggeber zu tragen.

10.9. Verantwortlichkeit des Auftraggebers
Im Verhältnis zu Fire and Promotion (Happy Moments) trägt der Auftraggeber die Verantwortung für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit der für die Werbung zur Verfügung gestellten Text- und Bildunterlagen (Daten). Dies gilt auch für diejenigen Daten, die hinter einem Verweis (Link) unmittelbar und/oder mittelbar zu finden sind. Dem Auftraggeber obliegt es, Fire and Promotion (Happy Moments) von Ansprüchen Dritter freizustellen, die aus der Ausführung des Auftrags gegen Fire and Promotion (Happy Moments) erwachsen. Fire and Promotion (Happy Moments) ist nicht verpflichtet, Aufträge und Werbung daraufhin zu prüfen, ob durch sie Rechte Dritter beeinträchtigt werden. Führt der Inhalt der Werbeschaltung zur Veröffentlichung einer Gegendarstellung, hat der Auftraggeber die Kosten der Veröffentlichung nach Maßgabe der jeweils gültigen Preisliste zu tragen.

Der Auftraggeber übernimmt ebenfalls die Verantwortung für den ordnungsgemäßen technischen Zustand der angelieferten Daten. Für Schäden/Folgeschäden aus fehlerhaften Skripten/Dateien oder Viren haftet der Auftraggeber gegenüber Fire and Promotion (Happy Moments)

10.10. Gewährleistung des Anbieters
Fire and Promotion (Happy Moments) gewährleistet im Rahmen der vorhersehbaren Anforderungen eine dem jeweils üblichen technischen Standard entsprechende, bestmögliche Wiedergabe des Werbemittels. Dem Auftraggeber ist jedoch bekannt, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, ein von Fehlern vollkommen freies Produkt zu erstellen. Eine Gewährleistung erfolgt nicht bei unwesentlichen Fehlern.

Ein unwesentlicher Fehler in der Darstellung der Werbemittel liegt insbesondere vor, wenn er hervorgerufen wird

- durch die Verwendung einer nicht geeigneten Darstellungssoft- und/oder Hardware (z.B. Browser) - durch Störung der Kommunikationsnetze anderer Betreiber oder - durch Rechnerausfall bei Dritten (z.B. anderen Providern) - durch unvollständige und/oder nicht aktualisierte Angebote auf so genannten Proxies (Zwischenspeichern) oder - durch einen Ausfall des Ad-Servers, der nicht länger als 24 Stunden (fortlaufend oder addiert) innerhalb von 30 Tagen nach Beginn der vertraglich vereinbarten Schaltung andauert.

Bei einem Ausfall des Ad-Servers über einen erheblichen Zeitraum (mehr als zehn Prozent der gebuchten Zeit) im Rahmen einer zeitgebundenen Festbuchung entfällt die Zahlungspflicht des Auftraggebers für den Zeitraum des Ausfalls. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.

Der Auftraggeber hat bei fehlerhafter Veröffentlichung der Werbung Anspruch auf eine einwandfreie Ersatzschaltung, aber nur in dem Umfang, in dem der Zweck der Werbung beeinträchtigt wurde. Ist eine Ersatzwerbung im Hinblick auf den Inhalt der Werbung nicht möglich, lässt Fire and Promotion (Happy Moments) eine ihm für die Ersatzwerbung gestellte angemessene Nachfrist verstreichen oder ist die Ersatzwerbung erneut nicht einwandfrei, so hat der Auftraggeber in dem genannten Umfang Anspruch auf Zahlungsminderung oder Rückgängigmachung des Auftrags.

Der Auftraggeber ist verpflichtet, die geschaltete Online-Werbung auf ihre Vertragsgemäßheit zu überprüfen und dem Anbieter Mängel innerhalb von drei Tagen nach Schaltung unter genauer Bezeichnung der Beanstandung schriftlich anzuzeigen. Nichtkaufleute haben dem Anbieter offensichtliche Mängel innerhalb von zwei Wochen nach Schaltung schriftlich anzuzeigen. Erfolgt keine fristgemäße Mängelanzeige, so entfallen sämtliche Gewährleistungsansprüche.

10.11. Haftung
Schadensersatzansprüche wegen Pflichtverletzung und unerlaubter Handlung bestehen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit Fire and Promotion (Happy Moments) seiner Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Dies gilt nicht für die Haftung für zugesicherte Eigenschaften und die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten; im letzten Fall ist die Haftung auf den vorhersehbaren Schaden beschränkt. Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind bei leichter Fahrlässigkeit beschränkt auf Ersatz des vorhersehbaren Schadens.

Bei grober Fahrlässigkeit des einfachen Erfüllungsgehilfen ist die Haftung gegenüber Unternehmern dem Umfang nach auf den vorhersehbaren Schaden beschränkt. Dies gilt nicht für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.

10.12. Leistungsstörungen
Fällt die Durchführung eines Auftrags softwarebedingt oder aus technischen Gründen, insbesondere wegen Rechnerausfalls, höherer Gewalt, Streiks, aufgrund gesetzlicher Bestimmungen, Störungen aus dem Verantwortungsbereich von Providern, Netzbetreibern oder Leistungsanbietern oder aus vergleichbaren, vom Anbieter nicht zu vertretenden Gründen aus, so wird die Durchführung des Auftrags nach Möglichkeit nachgeholt. Bei Nachholung in angemessener und zumutbarer Zeit nach Beseitigung der Störung bleibt der Vergütungsanspruch der Eventfotografie by Fire and Promotion bestehen.

10.13. Preisliste
Onlinewerbung wird nach der jeweils gültigen Preisliste der Eventfotografie by Fire and Promotion abgerechnet. Der Preis ist die Vergütung für die Schaltung der Online-Werbung. Sämtliche Preise lt. Preisliste verstehen sich als Nettopreise. Eventuelle Produktionskosten werden gesondert berechnet, sofern keine anderen Absprachen bestehen.

Preisänderungen gegenüber Unternehmen im Rahmen eines laufenden Abschlusses werden mindestens einen Monat vor Inkrafttreten dem Auftraggeber schriftlich bekannt gegeben. Der Auftraggeber hat in diesem Fall ein einmaliges Kündigungsrecht. Der Auftraggeber muss dieses Kündigungsrecht innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntgabe durch die Eventfotografie by Fire and Promotion schriftlich ausüben. Die Kündigung erfolgt zum Zeitpunkt der Preisänderung.

Werbeagenturen sind verpflichtet, sich in ihren Angeboten, Verträgen und Abrechnungen mit den Werbungtreibenden an die Preisliste der Eventfotografie by Fire and Promotion zu halten. Die von der Eventfotografie by Fire and Promotion gewährte Mittlervergütung, die sich aus dem Kunden-Netto (nach Abzug von Rabatt, Boni, Mängelnachlass) errechnet, darf an den Werbungtreibenden weder ganz noch teilweise weitergegeben werden.

10.14. Rechnungsstellung
Die Rechnungsstellung erfolgt sofort nach Vertragsabschluss, spätestens aber vierzehn Tage nach erstmaliger Veröffentlichung der Werbeschaltung. Übersteigt die Belegungsdauer einen Monat, wird vor Beginn einer Belegungsdauer eine Rechnung über den kommenden Belegungszeitraum gestellt.

Die Eventfotografie by Fire and Promotion behält sich ferner das Recht vor, die Berichtigung (Gutschriften, Nachberechnungen) fehlerhafter Auftragsabrechnungen innerhalb von sechs Monaten nach Rechnungsstellung vorzunehmen.

10.15. Zahlungsverzug und Stundung
Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen und Einziehungskosten berechnet. Die Eventfotografie by Fire and Promotion kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrags bis zur Bezahlung zurückstellen und für die restlichen Werbeschaltungen ohne Rücksicht auf das ursprünglich vereinbarte Zahlungsziel Vorauszahlung verlangen. Dasselbe gilt beim Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers.

Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung kommt es auf die Gutschrift des Betrages auf dem Bankkonto von Fire and Promotion an. Eingehende Zahlungen werden zunächst mit den Kosten, dann mit den Zinsen und zuletzt mit der Hauptsache verrechnet.

Eine Zurückbehaltung von Zahlungen durch den Auftraggeber aufgrund ausstehender Leistungen aus anderen Aufträgen mit der Eventfotografie by Fire and Promotion ist ausgeschlossen. Eine Aufrechnung mit Forderungen gegen die  Eventfotografie by Fire and Promotion ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.

10.16. Datenschutz
Im Rahmen der Geschäftsbeziehungen bekannt gewordene Daten werden mit Hilfe der EDV bearbeitet und gespeichert.

10.17. Konzernrabatt
Für die Gewährung eines Konzernrabattes für Tochtergesellschaften ist der schriftliche Nachweis einer mehr als 50prozentigen Kapitalbeteiligung erforderlich. Der Anbieter gewährt Konzernrabatt nur bei privat-wirtschaftlich organisierten Zusammenschlüssen. Dies gilt nicht für den Zusammenschluss verschiedener selbständiger hoheitlicher Organisationen oder bei Zusammenschlüssen, bei denen Körperschaften des öffentlichen Rechts beteiligt sind.

10.18. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen des Vertrages und/oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so gelten die übrigen Bestimmungen gleichwohl. An die Stelle einer unwirksamen oder nichtigen Bestimmung tritt diejenige wirksame, die die Vertragsparteien bei Kenntnis des Mangels zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vereinbart hätten, um den gleichen wirtschaftlichen Erfolg zu erzielen. Entsprechendes gilt für die Ausfüllung von Vertragslücken.

10.19. Erfüllungsort
Erfüllungsort ist der Sitz von Fire and Promotion. Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder bei öffentlich-rechtlichen Anstalten ist bei Klagen Gerichtsstand der Sitz von Fire and Promotion. Soweit Ansprüche von Fire and Promotion nicht im Mahnverfahren geltend gemacht werden, bestimmt sich der Gerichtsstand bei Nicht-Kaufleuten nach deren Wohnsitz. Ist der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Auftraggebers, auch bei Nicht-Kaufleuten, im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt oder hat der Auftraggeber nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich des Gesetzes verlegt, ist als Gerichtsstand der Sitz des Anbieters vereinbart.

10.20. Anwendbares Recht
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

10.21. Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen
Für die Abwicklung eines Werbeauftrags sind die allgemeinen Geschäftsbedingungen maßgeblich. Abweichende Bedingungen finden nur dann Anwendung, wenn die Eventfotografie by Fire and Promotion ausdrücklich zugestimmt hat.

12.Anwendbares Recht
Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Gesetze über den internationalen Kauf beweglicher Waren. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.

Handelt der Kunde als Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz des Verkäufers. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder der EU hat, oder Wohnsitz, oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind. Die Befugnis, auch das Gericht an einem anderen gesetzlichen Gerichtsstand anzurufen bleibt hiervon unberührt.

13.Vertragssprache

Die Vertragssprache ist Deutsch.

Aktualisiert: 01.10. 2022

Kontakt

Wenn Sie Fragen haben, können Sie sich gerne an uns wenden!

happymoments[at]fireandpromotion.de

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